Bürgergeld

Erstantragstellung

zum Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II - Bürgergeldgesetz)


1 - Start
2 - Persönliche Daten
3 - Weitere Personen im selben Haushalt
4 - Kosten der Unterkunft und Heizung
5 - Anlass zur Antragstellung / Nachweise
6 - Kontakt & Abschluss

Start

Fragen?

Unsere Servicehotlines stehen Ihnen zur Verfügung.

 

Jobcenter Rathenow: 03385 - 551 9863  

Jobcenter Nauen: 03321 - 403 9629  

Jobcenter Falkensee: 03321 - 403 9749

 

DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN

Rechtsgrundlagen

§ 37 SGB II - Antragserfordernis

 

(1) Leistungen nach diesem Buch werden auf Antrag erbracht. Leistungen nach § 24 Absatz 1 und 3 und Leistungen für die Bedarfe nach § 28 Absatz 5 sind gesondert zu beantragen.


(2) Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück.


§ 38 SGB II - Vertretung der Bedarfsgemeinschaft


(1) Soweit Anhaltspunkte dem nicht entgegenstehen, wird vermutet, dass die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte bevollmächtigt ist, Leistungen nach diesem Buch auch für die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu beantragen und entgegenzunehmen. Leben mehrere erwerbsfähige Leistungsberechtigte in einer Bedarfsgemeinschaft, gilt diese Vermutung zugunsten der Antrag stellenden Person.


(2) Für Leistungen an Kinder im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts hat die umgangsberechtigte Person die Befugnis, Leistungen nach diesem Buch zu beantragen und entgegenzunehmen, soweit das Kind dem Haushalt angehört.

Anspruchsprüfung & Beratungsangebot

 

Weitere Informationen zur Antragstellung können Sie auch jederzeit auf unserer ► Homepage nachlesen.


Nutzen Sie auch gerne vor der Online-Antragstellung die Möglichkeit einer unverbindlichen Beratung.

Jobcenter Rathenow: 03385 - 551 9863  

Jobcenter Nauen: 03321 - 403 9629  

Jobcenter Falkensee: 03321 - 403 9749

 

Meine persönlichen Daten

Persönliche Angaben

Sie finden in der Regel Ihre IdNr in den folgenden Dokumenten:

  • Einkommensteuerbescheid 
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Zuteilungsbrief des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Sie besteht aus 11 Ziffern.

 

weitere Informationen des BZSt

Bei mehreren Staatsangehörigkeiten ist - falls vorhanden - "deutsch" anzugeben.

 

Liegen mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten vor, geben Sie bitte die operativ relevante Staatsangehörigkeit an.

Zur Feststellung von Trennungsunterhalt oder nachehelichem/ nachpartnerschaftlichem Unterhalt füllen Sie bitte die 

 

► Anlage UH1

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

 

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Wirkung der Antragstellung

Ihr Antrag wirkt grundsätzlich auf den 1. des laufenden Monats zurück.

 

Wenn Sie schon vorsorglich einen Antrag für die Zukunft stellen möchten (maximal 3 Monate), so können Sie dies hier angeben.

Hinweis:

Liegt wegen Krankheit oder Behinderung eine Minderung der Leistungsfähigkeit vor, die eine regelmäßige mindestens 3 Stunden täglich umfassende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes für mehr als 6 Monate bzw. auf Dauer ausschließt?

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Aufenthaltsstatus

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Wohnort / gewöhnlicher Aufenthalt

Die kommunalen Jobcenter des Landkreis Havelland sind nur dann für Sie zuständig, wenn Sie im Landkreis Havelland wohnen oder hier Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

Für Zuzüge aus einem anderen Zuständigkeitsbereich können Sie trotzdem gerne diesen Online-Antrag nutzen. Dazu entfernen Sie den Haken und geben darunter Ihre aktuelle Anschrift ein.

Das kommunale Jobcenter des Landkreis Havelland ist nur dann für Sie zuständig, wenn Sie im Landkreis Havelland wohnen oder hier Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

Für Zuzüge aus einem anderen Zuständigkeitsbereich können Sie trotzdem gerne diesen Online-Antrag nutzen. Dazu entfernen Sie den Haken und geben darunter Ihre aktuelle Anschrift ein.


Das kommunale Jobcenter des Landkreis Havelland ist nur dann für Sie zuständig, wenn Sie im Landkreis Havelland wohnen oder hier Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

Für Zuzüge aus einem anderen Zuständigkeitsbereich können Sie trotzdem diesen Online-Antrag nutzen und am Antragsende in der Antragsbegründung den Zuzugstermin eintragen.

Wichtiger Hinweis für Umzüge:

 

Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft eingeholt werden.

 

Bitte teilen Sie den Jobcentern im Landkreis Havelland daher einen beabsichtigten Umzug vor Unterzeichnung eines Mietvertrages mit, um leistungsrechtliche Nachteile zu vermeiden. 

 

Liegt der neue Wohnort außerhalb des Landkreis Havelland, wenden Sie sich für die vorgenannte Zusicherung und einer neuen SGB II-Antragstellung an Ihr künftig zuständiges Jobcenter.

 

Lassen Sie sich von der Leistungsabteilung Ihres Jobcenters rechtzeitig beraten.

► Download: Erklärung zum Wohnungsangebot

► Jobcenterfinder

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

Erfassen Sie hier bitte Ihre aktuelle Anschrift.

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Erfassen Sie hier bitte Ihre zukünftige Anschrift im Landkreis Havelland.

Meine Sozialversicherung

"Pflichtversichert" bedeutet, Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu sein.

 

Seit dem 01.01.2016 werden grundsätzlich alle Bezieher*innen von Bürgergeld in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig, wenn sie nicht privat versichert sind. 

Dies bedeutet, dass alle Personen, die bisher in der gesetzlichen Versicherung familienversichert waren, mit Vollendung des 15. Lebensjahres eigenständig in der gesetzlichen Kranken- und der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert.werden.

 

Selbst wenn Sie bisher über den Partner familienversichert waren, werden Sie durch den Bürgergeld-Bezug pflichtversichert.

Bitte wählen Sie eine Krankenkasse, bei der Sie versichert werden möchten.

Wählen Sie hier Ihre zuständige Krankenkasse aus. Trifft kein Eintrag zu, entscheiden Sie sich bitte für "sonstige" und konkretisieren Ihre Angabe dann im darunterliegenden Feld "sonstige Krankenkasse".

Ihre Krankenversicherungsnummer finden Sie auf Ihrer Gesundheitskarte.

 

Sie besteht aus 10 Stellen.

Ihre Rentenversicherungsnummer finden Sie auf Ihrem Sozialversicherungsausweis oder auch z.B. auf Ihrer Verdienstabrechnung.

Sie besteht aus 11 Ziffern und einem Buchstaben.

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Meine Bankverbindung

Hinweis: Leistungen nach dem SGB II werden in der Regel auf ein Konto überwiesen.

Hinweis:

Geldleistungen nach dem Bürgergeldgesetz werden auf inländische Konten überwiesen. Wenn Sie derzeit kein eigenes Konto haben, richten Sie bitte zeitnah ein Basis- oder Jedermannkonto bei einer Bank ihrer Wahl ein und teilen Sie uns dies mit.

Die IBAN finden Sie auf Ihren Kontoauszügen oder auch auf den meisten EC-Karten (Rückseite).


Meine Einkünfte

Verdienen Sie Geld oder bekommen Sie Geld von Jemandem oder einer anderen Stelle? 

Wenn ja, dann erzielen Sie Einkommen.

 

Wenn Sie einer Selbstständigkeit nachgehen oder nachgegangen sind, wählen Sie bitte den 2. Eintrag "Ich erziele Einkommen." aus.

Beispiele für Einkommen:

  • Kurzarbeitergeld
  • Lohn / Gehalt
  • Arbeitslosengeld I
  • Krankengeld
  • selbstständige Tätigkeit
  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Unterhalt / Unterhaltsvorschuss (UVG)
  • Renten
  • Zinsen, Kapitalerträge
  • Pflegegeld
  • ...

Hinweis:

Unter Einkommen wird jeglicher Zufluss von Geld verstanden.

Auch wenn zum Beispiel Ihr Arbeitslosengeld im laufenden Monat endet, zählt es zum Einkommen in  diesem Monat.

 

Beispiel:

Das Arbeitslosengeld endet am 22.06.2022 und Sie stellen hier am 05.06.2022 einen Bürgergeld-Antrag. Das Arbeitslosengeld zählt dann noch als Einkommen für den Monat 06/2022.

Mein persönliches Einkommen

Bitte erläutern Sie kurz, um welche sonstige Einkommens-/Einnahmeart es sich hier handelt.

Im Bürgergeldgesetz (SGB II) ist das Zuflussprinzip maßgeblich für die Bedarfsberechnung.

 

Zufluss im gleichen Monat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni erwerbstätig und erhalten am 30.06. ihr Gehalt auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für August erhalten Sie am 15.08. auf Ihr Konto.

 

Zufluss im Folgemonat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Mai erwerbstätig und erhalten ihr Gehalt am 05.06.auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für Mai erhalten Sie am 08.06. auf Ihr Konto.

 

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit. 

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse.

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Zum Eingeben mehrerer Einkommensarten klicken Sie bitte auf das "+" in dem grünen Kreis. 

Hier bitte nur das Einkommen eintragen, welches Ihnen selber zusteht.

 

Kindergeld wird beispielsweise im weiteren Antragsprozess beim jeweiligen Kind eingetragen.

 

Über das grüne "+" können Sie mehrere Einkommensarten eintragen (max. 5).

Absetzungsmöglichkeiten vom Einkommen / Werbungskosten

 

Fahrtkosten

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Verpflegungsmehraufwendungen

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

weitere Ausgaben aus dem Arbeitsverhältnis

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Mein Vermögen

Angaben zum Vermögen im In- und/oder Ausland:

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Weitere Personen im selben Haushalt

Meine Wohnsituation

Hinweis:

 

Sie sind alleinerziehend?

 

Um die Angaben zu Ihren Kindern eintragen zu können wählen Sie bitte den 2. Eintrag

  • "Ich lebe mit weiteren Personen in einer Haushalts- / Bedarfsgemeinschaft."

aus.

Hinweis:

 

Sie sind unter 25 Jahre alt und leben im Haushalt Ihrer Eltern?

 

Im Sinne des SGB II bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft. Im Antrag sind alle wirtschaftlichen Verhältnisse aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft darzulegen.

weitere Person(en) im Haushalt

Sie finden in der Regel Ihre IdNr in den folgenden Dokumenten:

  • Einkommensteuerbescheid 
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Zuteilungsbrief des Bundeszentralamt ffür Steuern (BZSt)

Sie besteht aus 11 Ziffern.

 

weitere Informationen des BZSt

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Bei mehreren Staatsangehörigkeiten ist - falls vorhanden - "deutsch" anzugeben.

 

Liegen mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten vor, geben Sie bitte die operativ relevante Staatsangehörigkeit an.

Bei mehreren Staatsangehörigkeiten ist - falls vorhanden - "deutsch" anzugeben.

 

Liegen mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten vor, geben Sie bitte die operativ relevante Staatsangehörigkeit an.

Zur Feststellung von Trennungsunterhalt oder nachehelichem/ nachpartnerschaftlichem Unterhalt füllen Sie bitte die 

 

► Anlage UH1

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

 

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen von Kindern oder der Antragstellerin/des Antragstellers oder der Partnerin/des Partners unter 25 Jahren gegenüber mindestens einem Elternteil füllen Sie bitte die 

 

► Anlage UH 3

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

 

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus der oder dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigtem, sowie in der Regel aus 

- der/dem nicht dauernd getrennt lebenden Ehefrau/Ehemann,

- der/dem nicht dauernd getrennt lebenden eingetragenen Lebenpartner/Lebenspartnerin oder

- einer Person, die mit der oder dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigtem in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (eheähnliche Gemeinschaft) zusammenlebt.

 

Zur Bedarfsgemeinschft gehören auch die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können.

 

Lebt der/die Antragsteller*in mit anderen Personen sonstigen Verwandten oder Verschwägerten (zum Beispiel Großeltern, Geschwister über 25 Jahre, verheiratete Kinder, Tanten oder Onkel) zusammen, füllen Sie bitte für jeden Verwandten/Verschwägerten die

 

► Anlage HG

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

 

Für Personen, die Sie in der Anlage HG aufgeführt haben, sind in diesem Antrag ("Bürgergeld") keine weiteren Angaben zu machen.

Hinweis:

Liegt wegen Krankheit oder Behinderung eine Minderung der Leistungsfähigkeit vor, die eine regelmäßige mindestens 3 Stunden täglich umfassende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes für mehr als 6 Monate bzw. auf Dauer ausschließt?

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Aufenthaltsstatus

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

"Pflichtversichert" bedeutet, Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu sein.

 

Seit dem 01.01.2016 werden grundsätzlich alle Bezieher*innen von Bürgergeld in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig, wenn sie nicht privat versichert sind. 

Dies bedeutet, dass alle Personen, die bisher in der gesetzlichen Versicherung familienversichert waren, mit Vollendung des 15. Lebensjahres eigenständig in der gesetzlichen Kranken- und der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert.werden.

 

Selbst wenn Sie bisher über den Partner familienversichert waren, werden Sie durch den Bürgergeld-Bezug pflichtversichert.

Wählen Sie hier Ihre zuständige Krankenkasse aus. Trifft kein Eintrag zu, entscheiden Sie sich bitte für "sonstige" und konkretisieren Ihre Angabe dann im darunterliegenden Feld "sonstige Krankenkasse".

weitere Informationen zum Thema "Basistarif" finden Sie hier Basistarif BMfG

Ihre Krankenversicherungsnummer finden Sie auf Ihrer Gesundheitskarte.

 

Sie besteht aus 10 Stellen.

 

Die Angabe ist verpflichtend ab dem 15. Lebensjahr.

Ihre Rentenversicherungsnummer finden Sie auf Ihrem Sozialversicherungsausweis oder auch z.B. auf Ihrer Verdienstabrechnung.

 

Sie besteht aus 11 Ziffern und einem Buchstaben.

 

Die Angabe ist verpflichtend ab dem 15. Lebensjahr.


Einkünfte dieser Person

Verdient diese Person Geld oder bekommt Sie Geld von Jemandem oder einer anderen Stelle?

Wenn ja, dann erzielt auch diese Person Einkommen.

 

Wenn diese Person einer Selbstständigkeit nachgeht oder nachgegangen ist, wählen Sie bitte den 2. Eintrag "Diese Person erzielt Einkommen." aus.

Beispiele für Einkommen:

  • Kurzarbeitergeld
  • Lohn / Gehalt
  • Arbeitslosengeld I
  • Krankengeld
  • selbstständige Tätigkeit
  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Unterhalt / Unterhaltsvorschuss (UVG)
  • Renten
  • Zinsen, Kapitalerträge
  • Pflegegeld

Hinweis:

Auch Kindergeld zählt als Einkommen und ist bei jedem Kind anzugeben.

Sollten mehr als 5 Einkommensarten vorkommen, können Sie am Ende des Antrages noch einen Freitext eingeben. 

Bitte erläutern Sie kurz, um welche sonstige Einkommens-/Einnahmeart es sich hier handelt.

Im Bürgergeldgesetz (SGB II) ist das Zuflussprinzip maßgeblich für die Bedarfsberechnung.

 

Zufluss im gleichen Monat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni erwerbstätig und erhalten am 30.06. ihr Gehalt auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für August erhalten Sie am 15.08. auf Ihr Konto.

 

Zufluss im Folgemonat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Mai erwerbstätig und erhalten ihr Gehalt am 05.06.auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für Mai erhalten Sie am 08.06. auf Ihr Konto.

 

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit. 

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse.

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Mein Vermögen

Angaben zum Vermögen im In- und/oder Ausland:

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Wenn dieses Feld für Ihren Fall zu oft erscheint, reduziern Sie bitte oben die Anzahl verschiedener Einkommensarten.


Bitte erläutern Sie kurz, um welche sonstige Einkommens-/Einnahmeart es sich hier handelt.

Im SGB II ist das Zuflussprinzip maßgeblich für die Bedarfsberechnung.

 

Zufluss im gleichen Monat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten am 30.06.2020 ihr Gehalt auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für August 2020 erhalten Sie am 15.08.2020 auf Ihr Konto.

 

Zufluss im Folgemonat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten ihr Gehalt am 05.07.2020 auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für Mai 2020 erhalten Sie am 08.06.2020 auf Ihr Konto.

 

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit. 

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse.

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Mein Vermögen

Angaben zum Vermögen im In- und/oder Ausland:

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Wenn dieses Feld für Ihren Fall zu oft erscheint, reduziern Sie bitte oben die Anzahl verschiedener Einkommensarten.


Bitte erläutern Sie kurz, um welche sonstige Einkommens-/Einnahmeart es sich hier handelt.

Im Bürgergeldgesetz (SGB II) ist das Zuflussprinzip maßgeblich für die Bedarfsberechnung.

 

Zufluss im gleichen Monat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni erwerbstätig und erhalten am 30.06. ihr Gehalt auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für August erhalten Sie am 15.08. auf Ihr Konto.

 

Zufluss im Folgemonat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Mai erwerbstätig und erhalten ihr Gehalt am 05.06.auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für Mai erhalten Sie am 08.06. auf Ihr Konto.

 

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit. 

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse.

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Wenn dieses Feld für Ihren Fall zu oft erscheint, reduziern Sie bitte oben die Anzahl verschiedener Einkommensarten.


Bitte erläutern Sie kurz, um welche sonstige Einkommens-/Einnahmeart es sich hier handelt.

Im Bürgergeldgesetz (SGB II) ist das Zuflussprinzip maßgeblich für die Bedarfsberechnung.

 

Zufluss im gleichen Monat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni erwerbstätig und erhalten am 30.06. ihr Gehalt auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für August erhalten Sie am 15.08. auf Ihr Konto.

 

Zufluss im Folgemonat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Mai erwerbstätig und erhalten ihr Gehalt am 05.06.auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für Mai erhalten Sie am 08.06. auf Ihr Konto.

 

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit. 

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse.

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Wenn dieses Feld für Ihren Fall zu oft erscheint, reduziern Sie bitte oben die Anzahl verschiedener Einkommensarten.


Bitte erläutern Sie kurz, um welche sonstige Einkommens-/Einnahmeart es sich hier handelt.

Im Bürgergeldgesetz (SGB II) ist das Zuflussprinzip maßgeblich für die Bedarfsberechnung.

 

Zufluss im gleichen Monat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni erwerbstätig und erhalten am 30.06. ihr Gehalt auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für August erhalten Sie am 15.08. auf Ihr Konto.

 

Zufluss im Folgemonat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Mai erwerbstätig und erhalten ihr Gehalt am 05.06.auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für Mai erhalten Sie am 08.06. auf Ihr Konto.

 

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit. 

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse.

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Wenn dieses Feld für Ihren Fall zu oft erscheint, reduziern Sie bitte oben die Anzahl verschiedener Einkommensarten.

Zum Eingeben weiterer Personen klicken Sie bitte auf das "+" in dem grünen Kreis. 

Geben Sie hier bitte alle Personen an, die gemeinsam mit Ihnen in einem Haushalt leben.

Kosten der Unterkunft und Heizung

Angaben zum Wohnraum

Schildern Sie bitte kurz, weshalb Sie keine Unterkunftskosten zahlen.

 

Als Kind unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft. Hierzu sind auch alle Angaben der im Haushalt lebenden Eltern / bzw. des im Haushalt lebenden Elternteils zur Antragsprüfung erforderlich.

Mietwohnung

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Nebenkosten werden häufig auch als Betriebskosten bezeichnet und umfassen z.B. Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Hausmeister, etc.

 

Als Nachweis können Sie im weiteren Antragsverlauf z.B. Ihren Mietvertrag oder die letzte Betriebskostenabrechnung hochladen.

Eigenheim / Eigentumswohnung

Zu den Hauslasten gehören die nachfolgenden Kosten:

  • Grundsteuer
  • Müllabfuhr, Straßenreinigung, Winterdienst
  • Gebühren Kanalbenutzung u. Niederschlagswasser
  • Frischwasser
  • Schornsteinfegergebühren
  • Wohngebäudeversicherung (einschl. Gebäudehaftpflicht)
  • Schuldzinsen
  • Erbbauzins

zzgl. bei Eigentumswohnung:

  • Kosten für Hausverwaltung, Hausmeister, Reinigung, Gartenpflege, Fahrstuhlwartung
  • Stromkosten für allg. Räume
     
Angaben zur Heizung


Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Den monatlichen Heizkostenabschlag entnehmen Sie der letzten Abrechnung Ihres Energieversorgers..

 

Bitte weisen Sie Ihre Kosten mittels der letzten Abrechnung Ihres Energieversorgers, oder der Rechnung ihres Brennstoffhandels nach.

Anlass zur Antragstellung / Nachweise

Antragsbegründung
Vorrangigen Ansprüche
Ich habe bereits folgende Leistung(en) beantragt:

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Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

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Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

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Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
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Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Bitte füllen Sie

 

► Anlage BB

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Bitte füllen Sie

 

► Anlage MEB

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

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Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

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Zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen aus Schwangerschaft füllen Sie bitte die Anlage

 

► Anlage UH2

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aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

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Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen aus Schwangerschaft füllen Sie bitte die Anlage

 

► Anlage UH2

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

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PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

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Bildung und Teilhabe:

Beachten Sie bitte, dass Personen unter 25 Jahren einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben können. Weitere Informationen erhalten Sie über diesen Link: Landkreis Havelland und bei den Jobcentern im Landkreis Havelland.

Kontakt / Abschluss

Meine Kontaktdaten

Helfen Sie uns mit der Angabe Ihrer Kontaktdaten, um Ihren Leistungsanspruch schnellstmöglich klären zu können.

Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist für die Nutzung des Onlineservices erforderlich - Sie erhalten hierüber eine Eingangsbestätigung, wenn der Antrag erfolgreich abgesendet wurde.

Die Einwilligung zur Kontaktaufnahme des Jobcenters über Ihre E-Mail-Adresse ist freiwillig und kann auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Einwilligung, so dass Fragen ggf. auch per E-Mail geklärt werden können und Ihr Antrag schneller bearbeitet werden kann.

Die Angabe der Telefonnummer ist freiwillig! Durch deren Angabe können Fragen eventuell auch telefonisch geklärt und Ihr Antrag schneller bearbeitet werden. Die Einwilligung kann auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. 

Die Einwilligung zur Kontaktaufnahme des Jobcenters über Ihre Telefonnummer ist freiwillig und kann auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Einwilligung, so dass Fragen ggf. auch per Telefon geklärt werden können und Ihr Antrag schneller bearbeitet werden kann.

Rechtsfolgebelehrung & Hinweise

Ich bestätige die nachfolgenden Unterlagen jeweils gelesen und deren Inhalt zur Kenntnis genommen zu haben:

Diese Zusatzanlagen brauchen nicht separat unterschrieben eingereicht werden. Es genügt Ihre Bestätigung im Online-Antrag durch Setzen des jeweiligen Hakens.

Meine Mitwirkungspflichten

Personen, die Leistungen nach dem SGB II beantragen oder erhalten, sind mitwirkungspflichtig. Das bedeutet, alle Angaben im Antrag und in den hierzu eingereichten Anlagen müssen richtig und vollständig sein. Änderungen, die nach der Antragstellung eintreten und sich auf die Leistungen auswirken können (zum Beispiel Arbeitsaufnahme, Umzug), sind dem zuständigen Jobcenter unverzüglich mitzuteilen. Die Mitwirkungspflichten sind von allen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft zu beachten. Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten werden in aller Regel von allen leistungsberechtigten Personen einer Bedarfsgemeinschaft zu viel gezahlte Leistungen zurückgefordert. Sofern zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft noch weitere Personen gehören, sollten Sie als Vertreterin/Vertreter beim Ausfüllen des Antrags alle Mitglieder einbeziehen und die wesentlichen sowie die sie betreffenden Angaben mit ihnen abstimmen. Stellen Sie zudem bitte sicher, dass alle Mitglieder alle notwendigen Informationen (zum Beispiel Bescheide) erhalten. Ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten kann zusätzlich zu einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren gegen die Person führen, die die oben genannten Pflichten missachtet hat. Das Jobcenter holt im Wege eines automatisierten Datenabgleichs bei verschiedenen Stellen Auskünfte über Einkommen und Vermögen ein (zum Beispiel Arbeitsentgelte, Kapitalerträge, Renten). Verschwiegene Einkommen und Vermögen werden daher regelmäßig nachträglich bekannt.

Für jedes Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft kann ein Abrufersuchen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden, um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu klären (§ 93 Absatz 8 und 9 der Abgabenordnung). Das BZSt übermittelt die Kontenstammdaten Ihrer Konten und – bei Vorliegen eines konkreten Verdachts – ggf. auch der Konten Dritter, bei denen Sie als verfügungsberechtigte oder wirtschaftlich berechtigte Person im Sinne des § 1 Absatz 6 des Geldwäschegesetzes angegeben sind (unter anderem Name der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers, Geburtsdatum, IBAN und Verfügungsberechtigung). Dies betrifft Konten, die nicht länger als drei Jahre aufgelöst sind.

 

Ihre Angaben werden aufgrund § 60 bis 65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch und der § 67a,b,c Zehntes Buch Sozialgesetzbuch für die Leistugen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhoben und unterliegen dem Sozialgeheimnis. Näheres zum Datenschutz finden Sie auf der folgenden Seite: Datenschutz

Sie haben erklärt, als Vertreterin / Vertreter Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu handeln. Auch die Angaben der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft müssen vollständig und richtig sein.

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG (max. 6 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

Hinweis:

Bitte prüfen Sie, ob Sie an den erforderlichen Stellen die entsprechenden Nachweise hochgeladen haben.

 

Ohne Nachweise kann nicht abschließend über Ihren Antrag entschieden werden.

 

Die Leistungssachbearbeitung wird eventuell weitere, erforderliche Nachweise anfordern.

 

Nach absenden des Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Dieser Eingangsbestätigung ist ein Dokumnet beigefügt, das alle von Ihnen gemachten Angaben enthält.

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