Bürgergeld

Erstantragstellung

zum Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II - Bürgergeldgesetz)



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Fragen?

Unsere Servicehotlines stehen Ihnen zur Verfügung.

 

Jobcenter Rathenow: 03385 - 551 9863  

Jobcenter Nauen: 03321 - 403 9629  

Jobcenter Falkensee: 03321 - 403 9749

 

DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN

Rechtsgrundlagen

§ 37 SGB II - Antragserfordernis

 

(1) Leistungen nach diesem Buch werden auf Antrag erbracht. Leistungen nach § 24 Absatz 1 und 3 und Leistungen für die Bedarfe nach § 28 Absatz 5 sind gesondert zu beantragen.


(2) Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück.


§ 38 SGB II - Vertretung der Bedarfsgemeinschaft


(1) Soweit Anhaltspunkte dem nicht entgegenstehen, wird vermutet, dass die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte bevollmächtigt ist, Leistungen nach diesem Buch auch für die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu beantragen und entgegenzunehmen. Leben mehrere erwerbsfähige Leistungsberechtigte in einer Bedarfsgemeinschaft, gilt diese Vermutung zugunsten der Antrag stellenden Person.


(2) Für Leistungen an Kinder im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts hat die umgangsberechtigte Person die Befugnis, Leistungen nach diesem Buch zu beantragen und entgegenzunehmen, soweit das Kind dem Haushalt angehört.

Anspruchsprüfung & Beratungsangebot

 

Weitere Informationen zur Antragstellung können Sie auch jederzeit auf unserer ► Homepage nachlesen.


Nutzen Sie auch gerne vor der Online-Antragstellung die Möglichkeit einer unverbindlichen Beratung.

Jobcenter Rathenow: 03385 - 551 9863  

Jobcenter Nauen: 03321 - 403 9629  

Jobcenter Falkensee: 03321 - 403 9749

 

Meine persönlichen Daten

Persönliche Angaben

Hinweis:

Liegt wegen Krankheit oder Behinderung eine Minderung der Leistungsfähigkeit vor, die eine regelmäßige mindestens 3 Stunden täglich umfassende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes für mehr als 6 Monate bzw. auf Dauer ausschließt?

Aufenthaltsstatus
Wohnort / gewöhnlicher Aufenthalt

Das kommunale Jobcenter des Landkreis Havelland ist nur dann für Sie zuständig, wenn Sie im Landkreis Havelland wohnen oder hier Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

Für Zuzüge aus einem anderen Zuständigkeitsbereich können Sie trotzdem diesen Online-Antrag nutzen und am Antragsende in der Antragsbegründung den Zuzugstermin eintragen.

Wichtiger Hinweis für Umzüge:

 

Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft eingeholt werden.

 

Bitte teilen Sie den Jobcentern im Landkreis Havelland daher einen beabsichtigten Umzug vor Unterzeichnung eines Mietvertrages mit, um leistungsrechtliche Nachteile zu vermeiden. 

 

Liegt der neue Wohnort außerhalb des Landkreis Havelland, wenden Sie sich für die vorgenannte Zusicherung und einer neuen SGB II-Antragstellung an Ihr künftig zuständiges Jobcenter.

 

Lassen Sie sich von der Leistungsabteilung Ihres Jobcenters rechtzeitig beraten.

► Jobcenterfinder

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

Erfassen Sie hier bitte Ihre aktuelle Anschrift.

Erfassen Sie hier bitte Ihre zukünftige Anschrift im Landkreis Havelland.

Meine Sozialversicherung
Meine Bankverbindung

Hinweis: Leistungen nach dem SGB II werden in der Regel auf ein Konto überwiesen.


Meine Einkünfte

Verdienen Sie Geld oder bekommen Sie Geld von Jemandem oder einer anderen Stelle? 

Wenn ja, dann erzielen Sie Einkommen.

 

Wenn Sie einer Selbstständigkeit nachgehen oder nachgegangen sind, wählen Sie bitte den 2. Eintrag "Ich erziele Einkommen." aus.

Hinweis:

Unter Einkommen wird jeglicher Zufluss von Geld verstanden.

Auch wenn zum Beispiel Ihr Arbeitslosengeld I im laufenden Monat endet, zählt es zum Einkommen in  diesem Monat.

 

Beispiel:

Das Arbeitslosengeld I endet am 22.06.2022 und Sie stellen hier am 05.06.2022 einen Bürgergeld-Antrag. Das Arbeitslosengeld I zählt dann noch als Einkommen für den Monat 06/2022.

Mein persönliches Einkommen

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Weitere Personen im selben Haushalt

Meine Wohnsituation

Hinweis:

 

Sie sind alleinerziehend?

 

Um die Angaben zu Ihren Kindern eintragen zu können wählen Sie bitte den 2. Eintrag

  • "Ich lebe mit weiteren Personen in einer Haushalts- / Bedarfsgemeinschaft."

aus.

Hinweis:

 

Sie sind unter 25 Jahre alt und leben im Haushalt Ihrer Eltern?

 

Im Sinne des Bürgergeldgesetzes (SGB II) bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft. Im Antrag sind alle wirtschaftlichen Verhältnisse aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft darzulegen.

weitere Person(en) im Haushalt

Personen, die zusammen wohnen und nicht verwandt oder verschwägert sind, bilden eine reine Wohngemeinschaft.

 

Beantragen Bewohner*innen einer Wohngemeinschaft Bürgergeld, müssen keine Angaben zu den persönlichen/wirtschaftlichen Verhältnissen ihrer Mitbewohner*innen gemacht werden.

 

Lebt der/die Antragsteller*in mit anderen Personen in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zusammen, so spricht man von einer "eheähnlichen Gemeinschaft".

 

Gemäß § 7 Abs. 3a SGB II wird eine eheähnliche Gemeinschaft vermutet, wenn Partner...

 

... länger als ein Jahr zusammenleben, oder

 

... mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder

 

... Kinder oder Angehörige im Haushalt  versorgen oder

 

... befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

 

Lebt der/die Antragsteller*in mit anderen Personen sonstigen Verwandten oder Verschwägerten (zum Beispiel Großeltern, Geschwister über 25 Jahre, verheiratete Kinder, Tanten oder Onkel) zusammen, füllen Sie bitte für jeden Verwandten/Verschwägerten die

 

► Anlage HG

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

aus speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

 

Für Personen, die Sie in der Anlage HG aufgeführt haben, sind in diesem Antrag ("Bürgergeld") keine weiteren Angaben zu machen.

Hinweis:

Liegt wegen Krankheit oder Behinderung eine Minderung der Leistungsfähigkeit vor, die eine regelmäßige mindestens 3 Stunden täglich umfassende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes für mehr als 6 Monate bzw. auf Dauer ausschließt?

Aufenthaltsstatus

Einkünfte dieser Person

Verdient diese Person Geld oder bekommt Sie Geld von Jemandem oder einer anderen Stelle?

Wenn ja, dann erzielt auch diese Person Einkommen.

 

Wenn diese Person einer Selbstständigkeit nachgeht oder nachgegangen ist, wählen Sie bitte den 2. Eintrag "Diese Person erzielt Einkommen." aus.

Hinweis:

Auch Kindergeld zählt als Einkommen und ist bei jedem Kind anzugeben.

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.


 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.


 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.


 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.


 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Kosten der Unterkunft und Heizung

Angaben zum Wohnraum
Mietwohnung
Eigenheim / Eigentumswohnung
Angaben zur Heizung


Anlass zur Antragstellung / Nachweise

Antragsbegründung
Mein Vermögen

Erhebliches Vermögen liegt in der Regel dann vor, wenn die Summe des verwertbaren Vermögens der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder 40.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied sowie jeweils 15.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied übersteigt.

 

Es muss sich um verfügbares / verwertbares Vermögen handeln. (z.B. Sparguthaben, Aktiendepot)

 

Beispiel:

Vater, Mutter und Kind leben in einer Bedarfsgemeinschaft. „Erheblich“ wäre ein Vermögen von 70.000 Euro [= 40.000 Euro für den antragstellenden Vater zzgl. jeweils 15.000 Euro für die Mutter und das Kind].

Vorrangigen Ansprüche
Ich habe bereits folgende Leistung(en) beantragt:

Bitte füllen Sie

 

► Anlage BB

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Bitte füllen Sie

 

► Anlage MEB

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Bildung und Teilhabe:

Beachten Sie bitte, dass Personen unter 25 Jahren einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben können. Weitere Informationen erhalten Sie über diesen Link: Landkreis Havelland und bei den Jobcentern im Landkreis Havelland.

Meine Nachweise / Dokumentenupload

Ohne Nachweise zu Ihren gemachten Angaben / Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen kann nicht abschließend über Ihren Antrag entschieden werden.

 

Wenn Sie keine Nachweise hochladen möchten, können Sie diese auch per Post nachreichen. In jedem Fall wird die Leistungssachbearbeitung die erforderlichen Nachweise nachfordern, was zu einer deutlichen Verzögerung in der Bearbeitungszeit führt.

Kontakt / Abschluss

Meine Kontaktdaten

Helfen Sie uns mit der Angabe Ihrer Kontaktdaten, um Ihren Leistungsanspruch schnellstmöglich klären zu können.

Wirkung der Antragstellung

Ihr Antrag wirkt grundsätzlich auf den 1. des laufenden Monats zurück.

 

Wenn Sie schon vorsorglich einen Antrag für die Zukunft stellen möchten (maximal 3 Monate), so können Sie dies hier angeben.

Rechtsfolgebelehrung & Hinweise

Ich bestätige die nachfolgenden Unterlagen jeweils gelesen und deren Inhalt zur Kenntnis genommen zu haben:

Meine Mitwirkungspflichten

Personen, die Leistungen nach dem SGB II beantragen oder erhalten, sind mitwirkungspflichtig. Das bedeutet, alle Angaben im Antrag und in den hierzu eingereichten Anlagen müssen richtig und vollständig sein. Änderungen, die nach der Antragstellung eintreten und sich auf die Leistungen auswirken können (zum Beispiel Arbeitsaufnahme, Umzug), sind dem zuständigen Jobcenter unverzüglich mitzuteilen. Die Mitwirkungspflichten sind von allen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft zu beachten. Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten werden in aller Regel von allen leistungsberechtigten Personen einer Bedarfsgemeinschaft zu viel gezahlte Leistungen zurückgefordert. Sofern zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft noch weitere Personen gehören, sollten Sie als Vertreterin/Vertreter beim Ausfüllen des Antrags alle Mitglieder einbeziehen und die wesentlichen sowie die sie betreffenden Angaben mit ihnen abstimmen. Stellen Sie zudem bitte sicher, dass alle Mitglieder alle notwendigen Informationen (zum Beispiel Bescheide) erhalten. Ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten kann zusätzlich zu einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren gegen die Person führen, die die oben genannten Pflichten missachtet hat. Das Jobcenter holt im Wege eines automatisierten Datenabgleichs bei verschiedenen Stellen Auskünfte über Einkommen und Vermögen ein (zum Beispiel Arbeitsentgelte, Kapitalerträge, Renten). Verschwiegene Einkommen und Vermögen werden daher regelmäßig nachträglich bekannt.

Für jedes Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft kann ein Abrufersuchen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden, um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu klären (§ 93 Absatz 8 und 9 der Abgabenordnung). Das BZSt übermittelt die Kontenstammdaten Ihrer Konten und – bei Vorliegen eines konkreten Verdachts – ggf. auch der Konten Dritter, bei denen Sie als verfügungsberechtigte oder wirtschaftlich berechtigte Person im Sinne des § 1 Absatz 6 des Geldwäschegesetzes angegeben sind (unter anderem Name der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers, Geburtsdatum, IBAN und Verfügungsberechtigung). Dies betrifft Konten, die nicht länger als drei Jahre aufgelöst sind.

Sie haben erklärt, als Vertreterin / Vertreter Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu handeln. Auch die Angaben der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft müssen vollständig und richtig sein.

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG!

Bitte geben Sie hier keine personenbezogenen Daten an.