Bitte prüfen Sie vor Antragstellung anhand des Merkblattes „Wasserrechtliche Hinweise zu Leitungsbauvorhaben“, ob wasserrechtliche Belange betroffen sind und welche Unterlagen für die Prüfung einzureichen sind.
Dies betrifft insbesondere Wasserschutzgebiete, Grundwasserbenutzungen oder Arbeiten in Hochwasserrisikogebieten/festgesetzten Überschwemmungsgebieten.
Eine Bearbeitung des Antrags kann erst erfolgen, wenn die Unterlagen vollständig und prüffähig vorliegen.
Die Entscheidung der unteren Wasserbehörde ist gebührenpflichtig.
Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht. Bitte lesen Sie auch die nachfolgende Datenschutzerklärung.
Hinweis:
Der betroffene Kontakt (Landkreis Havelland) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert.
Wenn Sie nicht Eigentümer(-in) des betroffenen Grundstücks sind, ist eine schriftliche Vollmacht des Grundstückseigentümers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dieser der beantragten Maßnahme zustimmt.
Bitte geben Sie das Anfangsflurstück und Endflurstück bei längeren Trassen an.
Bitte beachten Sie die Hinweise der unteren Wasserbehörde (Merkblatt)
Befindet sich das Vorhaben ganz oder teilweise in Wasserschutzgebieten, gelten Verbote und Beschränkungen der jeweiligen Schutzgebietsverordnung.
In den Unterlagen sind die Verbote aus der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung darzustellen, die vom Vorhaben berührt werden. Für jeden Verbotstatbestand ist ein formloser Ausnahmeantrag mit einer nachvollziehbaren Begründung zu stellen.
Bitte laden Sie den ausgefüllten Antrag für die Grundwasserabsenkung hoch, sobald es bei den Bauarbeiten zu einer Benutzung eines Grundwassers kommt (Grundwasserabsenkung).
Bei Arbeiten im Hochwasserrisikogebiet oder einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet ist die Baumaßnahme (örtliche Lage, Länge der Bauarbeiten, Kurzbeschreibung des Vorhabens) im Online-Antragsverfahren anzugeben. Die Maßnahmen sind entsprechend den Vorgaben des DWA-Merkblattes M 553 umzusetzen. Die untere Wasserbehörde wird entsprechende Bauausführungen vorgeben.
Bitte beachten Sie die Hinweise der unteren Wasserbehörde unter Punkt 2.3 - Gewässerquerungen - im Merkblatt.
Das Formular ist ausgefüllt. Klicken Sie auf "Senden", um Ihren Antrag elektronisch einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass diese Aktion verbindlich ist und nicht rückgängig gemacht werden kann.