Bitte beachten Sie die Hinweise der unteren Wasserbehörde (Merkblatt)
In den Unterlagen sind die Verbote aus der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung darzustellen, die vom Vorhaben berührt werden. Für jeden Verbotstatbestand ist ein formloser Ausnahmeantrag mit einer nachvollziehbaren Begründung zu stellen.