Landkreis Havelland

- Der Landrat -

Amt für Ausländerangelegenheiten

Platz der Freiheit 1

14712 Rathenow

E-Mail: asylblg@havelland.de

Meldung von Maßnahmenplätzen für Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG

Angaben zum Maßnahmenträger


Der Maßnahmenträger kann entweder eine staatliche oder kommunale Körperschaft sein 

oder eine Körperschaft, die sich der Verfolgung gemeinnütziger Ziele widmet. 

 

Der Nachweis der Gemeinnützigkeit zur Verfolgung gemeinnütziger Ziele nützlicher Träger wird durch die Vorlage eines Freistellungsbescheids erbracht, der vom Finanzamt ausgestellt wurde.

 

Als Maßnahmenträger möchten wir die Bereitstellung der unten aufgeführten 

Arbeitsgelegenheit gemäß §5 AsylbLG bekanntgeben und bitten um die 

Zuteilung von Arbeitskräften.

Angaben zur Maßnahme



Durch die gemeldete Maßnahme findet keine Verdrängung regulärer Arbeitskräfte auf dem freien Arbeitsmarkt statt. Es steht keine wirtschaftliche Verwertung der Arbeitskraft im Vordergrund, sondern dient der Allgemeinheit.


Der Maßnahmenträger erklärt sich bereit, sofern keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, den Transport vom Wohnsitz zum Maßnahmenort zu gewährleisten.

Mitwirkungspflicht


Wir verpflichten uns, dem Landkreis Havelland bei der  Zuweisung von Arbeitskräften monatlich unaufgefordert einen vollständig ausgefüllten Stundennachweis vorzulegen, der sowohl vom Maßnahmenträger als auch vom Maßnahmenteilnehmer unterzeichnet ist, um die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden nachzuweisen. 

 

Des Weiteren verpflichten wir uns, dem Landkreis Havelland unverzüglich über jedes Fehlverhalten der zugeteilten Personen zu informieren, das den Zielen der Maßnahme widerspricht.

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Datenschutzhinweise
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Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht. Bitte lesen Sie auch die nachfolgende Datenschutzerklärung.

 

Hinweis:

Der betroffene Kontakt (Landkreis Havelland) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

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