Was waren Ihre Kernarbeitszeiten in diesem Jahr?
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Die Aufgaben sozialpädagogischer Fachkräfte in der Jugend(sozial)arbeit sind vielfältig. Sie umfassen unter anderem
Sozialpädagogische Fachkräfte in der Jugend(sozial)arbeit verpflichten sich entsprechend den Grundsätzen des Jugendförderfachplans 2025-2030 zu handeln. Die Prinzipien der drei wesentlichen Arbeitsfelder der Jugend(sozial)arbeit – die Offene Jugendarbeit, die Mobile Jugendarbeit und die Schulsozialarbeit – sind dort ausführlich beschrieben (S. 68ff.).
Jede Fachkraft hat entsprechend Ihres Arbeitsfeldes jährlich eine Mindestanzahl solcher Angebote zu machen. Im Jugendförderfachplan wurden vier Bereiche und insgesamt 16 sozialpädagogische Ziele beschrieben, denen ein Angebot zuzuordnen ist:
Im Jugendförderfachplan ist zudem Folgendes festgelegt:
"Fachkräfte in der Schulsozialarbeit sollen jedes Jahr
Fachkräfte in der Offenen Jugendarbeit sollen jedes Jahr
Fachkräfte in der Mobilen Jugendarbeit sollen jedes Jahr
Es steht Ihnen frei, ob Sie, über diese Mindestanforderungen hinaus, noch weitere Angebote entwickeln und hier angeben wollen.
Davon abweichende Vereinbarungen müssen mit dem Referat 52 Kinder- und Jugendförderung abgestimmt werden.
Eine Erläuterung der verschiedenen Ziele finden Sie hier. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, ihr Angebot einem Ziel zuzuordnen, kontaktieren Sie uns bitte über jugendfoerderung@havelland.de bzw. telefonisch 03385 551 2465.
Mit einem Klick auf das Plus-Zeichen können Sie weitere Angebote hinzufügen.
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Es erfolgt keine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht.
Bitte lesen Sie auch die Datenschutzerklärung.
Mit dem Absenden des Formulars wird ein PDF an die von Ihnen angegebenen E-Mail-Adressen versandt. Bitte drucken Sie das PDF aus, unterschreiben es und senden es an: jugendfoerderung@havelland.de.