Zielvereinbarung 2026

Allgemeine Angaben
Sozialpädagogische Ziele
Weitere Ziele
Allgemeine Angaben

Kernarbeitszeiten

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sozialpädagogisches Angebot

Die Aufgaben sozialpädagogischer Fachkräfte in der Jugend(sozial)arbeit sind vielfältig. Sie umfassen unter anderem

  1. Freizeit- und Ferienangebote,
  2. Einzelfallberatungen für junge Menschen,
  3. Elternberatung,
  4. die Vernetzung im Sozialraum,
  5. gruppen- und gemeinwesenorientierte sozialpädagogische Angebote.

Sozialpädagogische Fachkräfte in der Jugend(sozial)arbeit verpflichten sich entsprechend den Grundsätzen des Jugendförderfachplans 2025-2030 zu handeln. Die Prinzipien der drei wesentlichen Arbeitsfelder der Jugend(sozial)arbeit – die Offene Jugendarbeit, die Mobile Jugendarbeit und die Schulsozialarbeit – sind dort ausführlich beschrieben (S. 68ff.).

 

Der Hauptfokus der Zielvereinbarung im Landkreis Havelland liegt in der Festlegung auf gruppen- und gemeinwesenorientierte sozialpädagogische Angebote. Jede Fachkraft hat entsprechend Ihres Arbeitsfeldes jährlich eine Mindestanzahl solcher Angebote zu machen. Im Jugendförderfachplan wurden vier Bereiche und insgesamt 16 sozialpädagogische Ziele beschrieben, denen ein Angebot zuzuordnen ist:

 

 

Im Jugendförderfachplan ist zudem Folgendes festgelegt:

 

"Fachkräfte in der Schulsozialarbeit sollen jedes Jahr

  • mindestens zwei Angebote mit einem sozialpädagogischen Ziel aus dem Bereich „Vorbeugung“ und
  • mindestens ein Angebot mit einem sozialpädagogischen Ziel aus den Bereichen „Chancengleichheit“ oder „Verantwortung“ durchführen.

Fachkräfte in der Offenen Jugendarbeit sollen jedes Jahr

  • mindestens ein Angebot mit einem sozialpädagogischen Ziel aus dem Bereich „Vorbeugung“ und
  • mindestens zwei Angebote mit einem sozialpädagogischen Ziel aus dem Bereich „Bildung“ durchführen.

Fachkräfte in der Mobilen Jugendarbeit sollen jedes Jahr

  • mindestens ein Angebot mit einem sozialpädagogischen Ziel aus dem Bereich „Vorbeugung“ und
  • mindestens ein Angebot mit einem sozialpädagogischen Ziel aus den Bereichen „Chancengleichheit“, „Verantwortung“ oder „Bildung“ durchführen."

Es steht Ihnen frei, ob Sie, über diese Mindestanforderungen hinaus, noch weitere Angebote entwickeln und hier angeben wollen.

 

Davon abweichende Vereinbarungen müssen mit dem Referat 52 Kinder- und Jugendförderung abgestimmt werden.

Eine Erläuterung der verschiedenen Ziele finden Sie hier. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, ihr Angebot einem Ziel zuzuordnen, kontaktieren Sie uns bitte über jugendfoerderung@havelland.de bzw. telefonisch 03385 551 2465.

Mit einem Klick auf das Plus-Zeichen können Sie weitere Angebote hinzufügen.

Weitere Ziele
Datenschutzhinweise
Um Ihre Nachricht bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der EU-Datenschutzverordnung (EU-DSGVO) und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

 

Es erfolgt keine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht.

 

Bitte lesen Sie auch die Datenschutzerklärung.


Mit dem Absenden des Formulars wird ein PDF an die von Ihnen angegebenen E-Mail-Adressen versandt. Mit Ihren elektronischen Unterschriften ist das Formular vollständig. Das Formular wird nur auch an das Referat 52 Kinder- und Jugendförderung übermittelt, wenn beide Unterschriften vorhanden sind.

 

Sollten Stelleninhaber/-in und Träger nicht beide unterschreiben können, drucken Sie das PDF bitte aus, unterschreiben es und senden es an: jugendfoerderung@havelland.de.

ACHTUNG: Feature noch in der Testphase.