"Pflichtversichert" bedeutet, Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu sein.
Seit dem 01.01.2016 werden grundsätzlich alle Bezieher*innen von Bürgergeld in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig, wenn sie nicht privat versichert sind.
Dies bedeutet, dass alle Personen, die bisher in der gesetzlichen Versicherung familienversichert waren, mit Vollendung des 15. Lebensjahres eigenständig in der gesetzlichen Kranken- und der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert.werden.
Selbst wenn Sie bisher über den Partner familienversichert waren, werden Sie durch den Bürgergeld-Bezug pflichtversichert.